Polit ABC

A

Absolutes Mehr

Das absolute Mehr bei einer Wahl oder Abstimmung ist erreicht, wenn mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen plus eine Stimme erzielt wird. Das absolute Mehr kommt in der Schweiz beispielsweise bei der Bundesratswahl, der Ständeratswahl oder bei Volksabstimmungen zum Einsatz.


 

Aktives Wahlrecht

Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger zu wählen. Auf Bundesebene bezieht sich das aktive Wahlrecht auf die Wahl der 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 des Ständerats. Für die Wahl des Nationalrats gilt eidgenössisches, für die des Ständerats kantonales Recht.

B

Berufsparlament

In einem Berufsparlament arbeiten die Parlamentarier vollberuflich und werden entsprechend entlohnt. Im Gegensatz zum Milizparlament gehen sie nebenbei keiner weiteren Berufstätigkeit nach.

In der Schweiz gibt es kein Berufsparlament, jedoch in anderen Ländern wie zum Beispiel in Deutschland, Frankreich und den USA.


 

Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle des Bundesrats. Mit ihren ca. 250 Mitarbeitenden erbringt sie Dienstleistungen für den Bundesrat, die Bundesverwaltung sowie die Bevölkerung.

Die Bundeskanzlei hat folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung des Bundesrates bei der Planung und Koordination von Geschäften auf Regierungsebene.
  • Entwurf der Arbeits- und Geschäftspläne und Überwachung ihrer Umsetzung für den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin.
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen des Bundesrates.
    Beratung des Bundesrates bei der gesamtheitlichen Führung der Bundesverwaltung und Übernahme von Aufsichtsfunktionen.
  • Unterstützung des Bundesrates im Verkehr mit der Bundesversammlung.

 

Bundeskanzler

Dem schweizerischen Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin obliegt die Leitung der Bundeskanzlei. In dieser Funktion als Leiter der Stabsstelle kommt dem Bundeskanzler grosse Bedeutung zu, weshalb er teilweise auch als «achter Bundesrat» betitelt wird. Der Bundeskanzler hat aber kein Stimmrecht im Kollegium. Gewählt wird der Bundeskanzler wie der Bundesrat von der Vereinigten Bundesversammlung.

D

Demokratie

Eine Staatsform, in der das Volk die oberste Macht im Staat darstellt.
Elementare Wesensmerkmale eines demokratischen Staates sind die Rechtsstaatlichkeit (alles staatliche Handeln muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen), die Gewaltentrennung, freie Wahlen und das Bestehen eines Mehrparteiensystems.


 

Departement

In der Schweiz leitet jeder der sieben Bundesräte neben seiner Arbeit als Bundesrat ein Departement und trägt dafür die politische Verantwortung. Dabei nimmt der Bundesrat die Verteilung der sieben Departemente unter seinen sieben Mitgliedern selber vor.

Die sieben Departemente sind ein Teil der Bundesverwaltung, an deren Spitze der Gesamtbundesrat steht. Als der Schweizerische Bundesstaat geschaffen wurde, mussten gemäss Bundesverfassung alle Geschäfte in Kollegialerledigung erledigt werden. Doch mit der ständigen Zunahme der Geschäfte und Aufgaben wurde dies immer schwieriger, sodass heute die Geschäfte und Aufgaben der Bundesverwaltung, die nicht durch den Bundesrat (als Kollegialbehörde) oder durch der Bundeskanzlei besorgt werden können, auf die sieben Departemente verteilt werden.

Wie die Bundesverwaltung als ganzes, sind auch die Departemente streng hierarchisch aufgebaut. Der Departementsvorsteher bestimmt dabei die Organisation seines Departements. Jedes Departement umfasst mehrere Bundesämter, ein Generalsekretariat und verschiedene Kommissionen. Manche Departemente umfassen zusätzlich noch weitere Stabs-, Planungs- und Koordinationsorgane. Insgesamt gibt es in allen sieben Departementen fast 90 Bundesämter:

  • Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Didier Burkhalter
  • Eidgenössisches Departement des Innern (EDI): Alain Berset
  • Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD): Simonetta Sommaruga (Bundespräsidentin)
  • Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS): Ueli Maurer
  • Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD): Eveline Widmer-Schlumpf
  • Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD): Johann N. Schneider-Ammann
  • Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK): Doris Leuthard

 

Differenzbereinigung

Die Differenzbereinigung ist ein Verfahren des Schweizer Parlaments, um allfällige Differenzen in Gesetzesentwürfen zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat zu beseitigen.

Falls die Beschlüsse des National- und Ständerates voneinander abweichen, kommt es zum Differenzreinigungsverfahren. Ein Gesetz gilt nämlich erst als angenommen, wenn sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat dem gleichen Wortlaut des Gesetzes zustimmt.

Für weitere Informationen siehe: Einigungskonferenz.


 

Direkte Demokratie

Der Begriff direkte Demokratie hat zwei Bedeutungen: Zum einen wird darunter eine Staatsform verstanden, wo die Macht direkt vom Volk ausgeübt wird. Zum anderen werden darunter politische Entscheidungsverfahren mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden.

In der Schweiz ist das direktdemokratische Prinzip mit fakultativem und obligatorischem Referendum sowie der Volksinitiative so stark ausgebaut wie in keinem anderen Staat.

 

 

E

Einfache Anfrage

Eine Einfache Anfrage ist ein parlamentarischer Vorstoss, d.h. ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen Bundesversammlung. Weitere Handlungsinstrumente der Parlamentarier sind die Motion, das Postulat, die Interpellation und die Parlamentarische Initiative.

Die Einfache Anfrage wird von einem Ratsmitglied (Nationalrat oder Ständerat) schriftlich eingereicht. Zweck der Einfachen Anfrage (wie auch der Interpellation) ist es, vom Bundesrat Auskunft über Angelegenheiten des Bundes zu verlangen. Der Bundesrat beantwortet die Einfache Anfrage schriftlich. Dies unterscheidet sie auch von der Interpellation, welche der Bundesrat mündlich beantwortet und anschliessend noch eine Diskussion stattfinden kann. Wird eine Einfache Anfrage als „dringlich erklärt“, so wird sie, wenn möglich, noch in derselben Session behandelt, in der sie eingereicht wurde. Auf jeden Fall muss der Bundesrat sie innerhalb von drei Wochen beantworten.


 

Einigungskonferenz

Die Einigungskonferenz ist ein Verfahren des Schweizer Parlaments, um allfällige Differenzen in einem Gesetzesentwurf zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat zu begleichen.

Jedes Gesetz wird erst von beiden Räten nacheinander beraten. Stimmen die Entscheidungen der beiden Räte nicht überein, kommt es zum Verfahren der Differenzbereinigung. Dabei geht die Vorlage an den ersten Rat zurück, welcher dann entweder seine Position an den Zweitrat anpasst oder auf der eigenen Position beharrt. Anschliessend geht die Vorlage wieder in den Zweitrat. So pendelt die Gesetzesvorlage zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat hin und her. Ist, nachdem jeder Rat die Vorlage drei Mal beraten hat, immer noch keine gemeinsame Entscheidung gefunden, kommt es zur Einigungskonferenz.

Dabei senden beide Räte je 13 Mitglieder aus der für das Geschäft zuständigen Kommission an die Einigungskonferenz. Diese handelt einen Kompromiss aus. Anschliessend müssen der Ständerat und der Nationalrat je getrennt darüber abstimmen. Kommt in der Konferenz kein Kompromiss zustande oder wird der Kompromiss von einem oder beiden Räten abgelehnt, ist das Gesetzesvorhaben endgültig gescheitert.


 

Exekutive

Die Exekutive ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der Judikative und der Legislative. Die Exekutive ist dabei die ausführende und vollziehende Gewalt.

In der Schweiz umfasst die Exekutive die Regierung (d.h. den Bundesrat) wie auch die Bundesbehörden. Insbesondere für die Ausführung von Gesetzen ist die Exekutive zuständig. Auf Bundesebene heisst die Exekutive Bundesrat, auf Kantonsebene Regierungsrat und auf Gemeindeebene Gemeinderat.

 

 

F

Fakultatives Referendum

Unterliegt ein Beschluss des Parlamentes dem fakultativen Referendum, so kann das Volk freiwillig – dies im Unterschied zum obligatorischen Referendum – zu diesem vom Parlament bereits gutgeheissenen Gesetzesvorschlag noch Stellung nehmen. Das bedeutet, dass das Referendum gegen einen vom Bundesparlament getroffenen Beschluss nur auf Verlangen von entweder 50’000 Stimmberechtigten (ihre Unterschrift) oder acht Kantonen durchgeführt und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.

Es gibt auch auf Kantonsebene die Möglichkeit gegen vom Kanton erlassene Gesetze oder Verordnungen, Verwaltungsbeschlüsse etc. das Referendum zu ergreifen. Je nach Kanton ist das Referendum jedoch anders geregelt.


 

Fraktion

Die Bundesversammlung gliedert sich politisch in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Eine Fraktion ist also nicht immer mit einer einzigen Partei identisch. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern eines Rates erforderlich.

G

Gesetz

Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung. Bundesgesetze führen eine Verfassungsbestimmung mittels Rechten, Geboten und Verboten näher aus. Volk oder Kantone können mit einem Referendum eine Abstimmung über ein Bundesgesetz erzwingen.


 

Gewaltenteilung

Unter Gewaltenteilung versteht man die Dreiteilung der Staatsgewalt bzw. der Staatsfunktionen auf mehrere Träger. Zweck der Gewaltenteilung ist die Beschränkung und Kontrolle der staatlichen Macht, um so staatliche Willkür, den Missbrauch und übermässige Ausdehnung der Macht auf Kosten der Freiheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu verhindern.

Die Gewaltenteilung ist für moderne Demokratien eine unverzichtbare Voraussetzung. So bildet sie auch ein organisatorisches Grundprinzip der schweizerischen Demokratie, auch wenn sie in der Bundesverfassung nicht ausdrücklich festgehalten ist.

Um den Zweck der Gewaltenteilung zu erfüllen, stellt das klassische Verständnis der Gewaltenteilung, respektive das damit begründete Gewaltentrennungsdogma drei Forderungen:

  • Organisatorische Gewaltenteilung: Sie verlangt, dass die drei Staatsfunktionen (Rechtsetzung, Verwaltung (Rechtsvollzug) und Justiz) auf drei verschiedene, voneinander unabhängige Organe übertragen werden. Jedes der drei Organe hat sich dabei auf die Ausübung seiner zugewiesenen Funktion zu beschränken und soll sich somit nicht in die anderen zwei Funktionen einmischen. In der Schweiz ist die organisatorische Gewaltenteilung zwar nicht explizit in der Bundesverfassung festgehalten, aber sie liegt als stillschweigende Voraussetzung dem System der Bundesverfassung und der Ausgestaltung der Bundesorganisation zugrunde. Konkret drückt sich die organisatorische Gewaltenteilung in der Schweiz folgendermassen aus:
    Legislative: Die Rechtsetzung liegt bei der Bundesversammlung.
    Exekutive Die Verwaltung (Rechtsvollzug) wird vom Bundesrat mit Hilfe der Bundesverwaltungsbehörden ausgeübt.
    Judikative: Die Justiz ist dem Bundesgericht anvertraut.
  • Personelle Gewaltenteilung: Sie verlangt, dass eine Person gleichzeitig nur einem der drei Organe (Exekutive, Legislative, Judikative) auf gleicher Staatsebene angehören darf. So darf beispielsweise ein Kantonsrat nicht gleichzeitig Regierungsrat sein. Dagegen darf eine Bundesparlamentarier durchaus Regierungsrat sein, weil er nicht der gleichen Staatsebene angehört. Dies gilt allerdings nicht für Bundesrichter und Bundesräte. Diese Ämter sind unvereinbar mit öffentlichen Ämtern auf anderen Ebenen.
  • Gegenseitige Gewaltenhemmung: Damit das Gleichgewicht der drei Gewalten gewährleistet ist, braucht es zwischen den drei Organen gewisse Kontrollmechanismen, die unter bestimmten Umständen zulassen, dass eine Gewalt in den Aufgabenbereich einer anderen Gewalt eingreift.
    In der Schweiz gibt es verschiedene solcher Kontrollmechanismen, doch ist eine wirkliche gegenseitige Gewaltenhemmung nicht gegeben. Denn die Bundesversammlung besitzt bedeutende Kontrollrechte gegenüber dem Bundesrat (Exekutive) und dem Bundesgericht (Judikative), doch die Bundesversammlung selber kann weder durch den Bundesrat noch durch das Bundesgericht in ihrer Tätigkeit gehemmt werden.
    Beispiele für Kontrollmechanismen der Bundesversammlung sind die Oberaufsicht des Parlamentes gegenüber dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und dem Bundesgericht, und die Wahl der Bundesräte und Bundesrichter.

 

 

J

Judikative

Die Judikative ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der Legislative und der Exekutive. Judikative heisst soviel wie Rechtsprechung.

In der Schweiz setzt sich die Judikative aus dem Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und dem eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern zusammen. Die Wahl der Richter dieser Institutionen erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung.

Die Judikative existiert auch auf Kantons- und Gemeindeebene. Auf Kantonsebene gliedert sich die Judikative in das Obergericht und das Verwaltungsgericht. In manchen Kantonen existiert zudem noch das Versicherungsgericht. Das Obergericht ist für die Zivilrechtspflege (= Privatrecht) und die Strafgerichtsbarkeit verantwortlich. Das Verwaltungsgericht ist zuständig für den Bereich des öffentlichen Rechts, also der Beziehung zwischen Staat und Bürger.

Das Bezirksgericht und der Friedensrichter sind die Judikative auf Gemeindeebene. Der Friedensrichter ist die Judikative auf unterster Ebene. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, zwischen den Streitenden zu vermitteln.

K

Kollegialitätsprinzip

Prinzip wonach der Bundesrat gemeinsam entscheidet und diesen Entscheid gegen aussen gemeinsam vertritt. In der Entscheidungsfindung wird dabei ein Konsens anstelle einer einfachen Mehrheitsabstimmung angestrebt. Bei der Vertretung des Entscheids gegen aussen geht es darum, die politische Verantwortung gemeinsam zu tragen, selbst dann wenn die persönliche Meinung von derjenigen des Gesamtbundesrats abweicht.


 

Kommission

Kommissionen haben die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten und ihrem Rat Antrag zu stellen. Sie arbeiten dabei intensiv mit dem Bundesrat zusammen. Die Kommissionen des Nationalrates setzen sich aus 25 Mitgliedern zusammen, diejenigen des Ständerates aus 13 Mitgliedern.

Weitere Aufgabe der Kommissionen ist die regelmässige Verfolgung der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung sowie die Ausarbeitung von Anregungen zur Problemlösung in ihren von den Büros zugewiesenen Sachbereichen der Bundespolitik. Die Kommissionen tagen durchschnittlich 3-4 Tage pro Quartal.


 

Konkordanz

Mit Konkordanz wird die Konfliktaustragung durch Verhandeln und Eingehen von Kompromissen gemeint. In der Schweiz kommt dieses Prinzip vor allem in der Konzeption der Regierung zum Ausdruck. Im Bundesrat sind die vier wichtigsten Parteien des Landes vertreten, welche eine mehrheitsfähige Lösung durch Konsens anstreben.


 

Kumulieren

Kumulieren bedeutet, den gleichen Namen auf der Wahlliste zweimal aufzuschreiben. Der kumulierte Kandidierende erhält somit zwei Stimmen.

L

Legislative

Die Legislative ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der Exekutive und der Judikative. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt.

In der Schweiz wird die Legislative durch die vereinigte Bundesversammlung, das heisst durch den Nationalrat (Volksvertretung) und den Ständerat (Vertretung der Kantone), dargestellt. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen wie im formellen Sinne. Ausserdem kommt ihr die Kontrolle über die Exekutive und die Judikative zu.

Auf Kantonsebene heisst die Legislative Kantonsrat (AR), Grosser Rat, Landrat oder Landsgemeinde, auf Gemeindeebene heisst sie Gemeindeversammlung, Einwohnerrat, Grosser Gemeinderat oder Grosser Stadtrat.


 

Listenverbindung

Eine Listenverbindung bezeichnet eine Vereinigung von Listen, die bei der Verteilung der Mandate (Sitze) wie eine einzige Liste behandelt wird. Manche kleinere Parteien können durch den Zusammenschluss ihre Aussichten auf einen Sitz verbessern. Die miteinander verbundenen Listen werden bei der Sitzverteilung als Einheit behandelt, womit die Chance eines zusätzlichen (gemeinsamen) Sitzes besteht. In einer internen Verteilung werden die Sitze dann nach den Proporzregeln auf die einzelnen Parteien verteilt.

M

Majorzwahl

Wahl, bei der die zu vergebenden Mandate (Sitze) der Mehrheit zufallen, während die Minderheit – auch wenn sie nur wenig geringer ist – leer ausgeht. Die Regeln der Mehrheitswahl gelten z.B. bei den Bundesrats- und Bundesrichterwahlen und in den meisten Kantonen bei den Regierungs- und Ständeratswahlen sowie für die Gemeindewahlen; die Nationalratswahlen dagegen sind Proporzwahlen, ausser in den Wahlkreisen, wo nur ein Sitz zu vergeben ist.

Die Mehrheit der Stimmen wird unterschiedlich festgelegt:

  • Absolutes Mehr: Gewählt ist, wer die Hälfte der abgegebenen Stimmen plus eine erhält. Es gibt Wahlen, wie z.B. die Bundesratswahl durch die vereinigte Bundesversammlung, bei denen das absolute Mehr zwingend erreicht werden muss. Das bedeutet, es gibt so viele Wahlgänge, bis einer das absolute Mehr erreicht hat. Dabei scheidet nach jedem Wahlgang der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus. Es gibt andere Wahlen, z.B. Wahl des Ständerates, bei denen muss das absolute Mehr im ersten Wahlgang erreicht sein. Erreicht kein Ständerat das absolute Mehr, was meistens der Fall ist, so wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, bei dem das relative Mehr genügt.
  • Relatives Mehr: Gewählt ist, wer am meisten Stimmen erhält. Bei drei oder mehr Kandidaten kann man so auch mit weniger als 50% der Stimmen gewählt werden. Beispiel: Erhält Kandidat A 40% der Stimmen, Kandidat B 35% und Kandidat C 25%, so ist Kandidat A gewählt.
    Dieses System gilt z.B. bei den Nationalratswahlen in Kantonen, die nur einen Nationalrat stellen können (UR, OW, NW, GL, AR, AI).
  • Qualifiziertes Mehr: Häufiger bei Abstimmungen als bei Wahlen kann ein qualifiziertes Mehr vorgeschrieben sein. Das heisst, es muss ein besonders festgelegter Stimmenanteil z.B. Zweidrittelmehrheit, erreicht werden.

Vorteil der Majorzwahl ist, dass in den gewählten Behörden eindeutige Mehrheiten herrschen (z.B. nur vier Parteien im Bundesrat anstelle von sieben theoretisch möglichen), die sich auf die Mehrheit der Wähler berufen können und so eine grosse Stabilität erreicht wird. Nachteil der Majorzwahl ist, dass kleinere Wählergruppen nicht im Parlament repräsentiert werden.


 

Milizparlament

In einem Milizparlament arbeiten die Abgeordneten nebenberuflich. Sie erhalten für ihre Arbeit eine relativ geringe Entschädigung. Die meisten Parlamentarier gehen noch einer gewöhnlichen Erwerbsarbeit nach. Im Gegensatz zum Milizparlament gibt es das Berufsparlament, das aus vollamtlich arbeitenden Berufs-Politikern besteht. Alle Parlamente in der Schweiz sind Milizparlamente.

Ein Vorteil des Milizparlaments ist die starke Verwurzelung der Abgeordneten in der Bevölkerung. Nachteilig ist die Überbelastung von vielen Parlamentariern.


 

Motion

Eine Motion ist ein parlamentarischer Vorstoss, d.h. ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen Bundesversammlung. Weitere Handlungsinstrumente der Parlamentarier sind das Postulat, die Interpellation und die Einfache Anfrage.

Eine Motion beauftragt den Bundesrat verbindlich, einen Gesetztes- oder Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Dies ist das Hauptunterscheidungskriterium zwischen der Motion und dem Postulat. Denn beim Postulat genügt es, wenn der Bundesrat einen Bericht erstattet über die Prüfung des gleichen Inhaltes.

Jeder Parlamentarier kann eine solche Motion dem Bundesrat vorlegen. Dabei können andere Parlamentarier die Motion mit unterzeichnen. Bevor eine Motion aber dem Bundesrat vorgelegt werden kann, braucht es die Zustimmung beider Räte. Das bedeutet. Wenn ein Parlamentarier des Ständerates eine Motion vorbringen will, dann muss der Ständerat der Motion zustimmen, woraufhin auch die andere Kammer (der Nationalrat) zustimmen muss und erst dann wird die Motion für den Bundesrat verbindlich. Analoges gilt für den Parlamentarier des Nationalrates.

N

Nationalrat

Der Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere Kammer des schweizerischen Parlamentes dar (Zweikammersystem). Der Nationalrat vertritt das Schweizer Volk.

Alle vier Jahre wird der Nationalrat, der aus 200 Mitglieder besteht, vom Volk gewählt. Dabei entsendet jeder Kanton als Wahlkreis je nach Anzahl Einwohner einen oder mehrere Vertreter als Nationalräte.


Nationalratswahlen

Jeder der 26 Kantone bzw. Halbkantone hat Anrecht auf einen Abgeordneten im Nationalrat. Die übrigen 174 Sitze werden im Verhältnis zu den Bevölkerungszahlen der Kantone (gemäss der letzten Volkszählung) aufgeteilt. Zürich hat beispielsweise 34 Sitze, während Ausserrhoden nur über einen verfügt.

Eine Legislaturperiode der insgesamt 200 Abgeordneten dauert vier Jahre. Die Wahl wird unter der Leitung der Bundeskanzlei durch die Kantone (=Wahlkreise) selbständig durchgeführt. Grundsätzlich wird nach dem Proporzverfahren (= nach dem Grössenverhältnis) gewählt. In den Kantonen, wo nur ein Sitz zu vergeben ist (beispielsweise in Appenzell Ausserrhoden, Innerrhoden, Nidwalden, Uri etc.), wird nach dem Majorzverfahren gewählt.

Die Proporzwahl läuft wie folgt ab:

Es können nur Kandidaten gewählt werden, die auf den von den Parteien eingereichten Wahlvorschlägen (Listen) stehen. Die Stimmberechtigten müssen für die Wahl offizielle Listen benutzen, die entweder leer oder bereits ausgefüllte Listen sind. Nach der Wahl wird ermittelt, wie viele Stimmen eine Partei bekommen hat. Diese Stimmen werden als „Parteienstimmen“ bezeichnet und werden in „Kandidatenstimmen“ und „Zusatzstimmen“ unterteilt. Kandidatenstimmen sind alle Stimmen, die für einen Kandidaten abgegeben wurden. Bei Zusatzstimmen handelt es sich um leere Linien, die sich auf einer Parteiliste befinden. Wenn eine Liste ohne Parteinamen abgegeben wird, so gehen die leeren und durchgestrichenen Stimmen verloren.

Eine stimmberechtigte Person kann somit kumulieren und panaschieren. Kumulieren bedeutet, dass ein Kandidatenname zweimal auf einer Liste angegeben werden kann. Panaschieren bedeutet, dass Kandidaten von verschiedenen Listen auf einen Wahlzettel übertragen werden können. Dadurch werden Kandidaten von verschiedenen Parteien gemischt.

O

Obligatorisches Referendum

Unterliegt ein Beschluss auf Bundesebene dem obligatorischen Referendum, so muss dieser Beschluss zwingend – dies im Unterschied zum fakultativen Referendum – dem Volk und den Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden. Das Volk kann zu diesem vom Parlament bereits gutgeheissenen Entschluss noch Stellung nehmen und entscheiden, ob der Beschluss in Kraft treten soll oder nicht.

Dem Volk und den Ständen müssen folgende Punkte obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden:

  • Änderungen der Bundesverfassung
  • der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften (z.B. EU, UNO, EWR etc.).
  • für dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt.
P

Panaschieren

Panaschieren bedeutet, auf einer Wahlliste einen Namen zu streichen und den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten einer anderen Liste einzusetzen. Schreibt man aber einen fremden Kandidaten auf die Liste, so entzieht man der Liste eine Listenstimme und schwächt die Liste. Das heisst, die Liste erhält bei der Zuteilung der Sitze auf die Listen eine Stimme weniger, dafür erhält die ursprüngliche Liste des Kandidaten eine zusätzliche Listenstimme.


 

Parlament

Das Schweizer Parlament, die Bundesversammlung, wird durch die zwei Kammern Nationalrat und Ständerat gebildet. Das Parlament ist somit als Zweikammersystem organisiert.

Vergleicht man das Schweizer Parlament mit den ausländischen, so fallen insbesondere zwei Dinge auf:

  • Das Parlament in der Schweiz ist ein Milizparlament, d.h. die Nationalräte und Ständeräte üben ihr Amt nicht hauptberuflich (wie im Berufsparlament) aus, sondern nebenamtlich.
  • Beide Parlamentskammern haben dieselben Kompetenzen. Um ein Gesetz zu verabschieden, müssen ihr beide Kammern mit der Mehrheit zustimmen.

Normalerweise üben der Nationalrat und der Ständerat ihre Aufgaben getrennt in ihren Kammern aus. Es gibt jedoch drei Aufgaben, wo beide Kammern als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz des Nationalratspräsidenten verhandeln. Die beiden Räte tagen zusammen, um erstens Wahlen vorzunehmen, um zweitens Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden und um drittens Begnadigungen auszusprechen. Wenn der Bundesrat eine Erklärung abgibt, oder ein besonderer Anlass vorliegt, dann tagt ebenfalls die vereinigte Bundesversammlung.


 

Parlamentarische Initiative

Eine Parlamentarische Initiative ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen Bundesversammlung. Weitere Handlungsinstrumente der Parlamentarier sind die Motion, das Postulat, die Interpellation und die Einfache Anfrage.

Zweck der parlamentarischen Initiative ist es, den Einfluss des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren einzuschränken. Denn normalerweise hat der Bundesrat bei der Ausarbeitung der Gesetzes- und Beschlussvorlagen im Gesetzgebungsverfahren einen grossen Einfluss. Durch eine parlamentarische Initiative wird erreicht, dass der Bundesrat sich erst im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetzes- oder Beschlussentwurf äussern kann.

Eine parlamentarische Initiative kann von jedem Ratsmitglied (Nationalrat und Ständerat), jeder Fraktion und jeder parlamentarischen Kommission vorgelegt werden. Das bedeutet, alle diese haben das Recht einen ausgearbeiteten Gesetztes- oder Beschlussentwurf vorzubringen.


 

Passives Wahlrecht

Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, sich wählen zu lassen. Auf Bundesebene bezieht sich das passive Wahlrecht auf den Nationalrat, den Bundesrat und das Bundesgericht. Das passive Wahlrecht für die Ständeratswahl ist kantonal geregelt.


Petition

In der Schweiz hat jede Person das Recht, eine Petition, d.h. eine Bittschrift, an eine Behörde zu richten. Eine Petition kann eine Bitte, ein Vorschlag, eine Kritik oder eine Beschwerde umfassen. Die Petition kann dabei an irgendeine Behörde auf irgendeiner Ebene gerichtet werden (z.B. Gemeindebehörde, Kantonsbehörde, Bundesversammlung, …).

Die Petition hat keine rechtlich bindende Kraft, wie dies etwa eine Initiative hat. Die Person, welche die Petition stellt (der Petent), hat keinen Anspruch darauf, dass die Behörde seine Eingabe beantwortet. Denn die Behörden sind nur verpflichtet die Petition zur Kenntnis zu nehmen. Das bedeutet, dass der Petent also nur das Recht hat „angehört“ zu werden. Die Bundesversammlung der Schweiz pflegt allerdings jede Petition zu behandeln und sogar schriftlich zu beantworten.


 

Postulat

Ein Postulat ist ein parlamentarischer Vorstoss, d.h. ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen Bundesversammlung. Weitere Handlungsinstrumente der Parlamentarier sind die Motion, die Interpellation und die Einfache Anfrage.

Ein Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob ein Gesetzes-, oder Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen ist. Der Bundesrat ist dabei verpflichtet, über die Prüfung einen Bericht vorzulegen.

Jeder Parlamentarier kann ein solches Postulat dem Bundesrat vorlegen. Dabei können andere Parlamentarier das Postulat mit unterzeichnen. Bevor ein Postulat aber dem Bundesrat vorgelegt werden kann, braucht es die Zustimmung des betreffenden Rates. Dies unterscheidet das Postulat wiederum von der Motion, bei der die Zustimmung beider Räte erforderlich ist.


Proporzwahl

Die Proporzwahl bezeichnet in der Schweiz den bei den Nationalratswahlen geltende Wahlmechanismus. Dabei werden nicht Kandidierende direkt gewählt, sondern man wählt Listen (meist Parteien). Die zur Verfügung stehenden 200 Sitze des Nationalrates werden dann gemäss den Wähleranteilen der Listen auf die einzelnen Listen verteilt. Erhält also eine Liste beispielsweise 20% der Stimmen, so erhält die Liste 40 Sitze. Erst anschliessend werden die Sitze unter den Kandidaten, welche auf dieser Liste kandidieren, verteilt. Diejenigen Kandidaten, die innerhalb der Liste am meisten Stimmen erhalten haben, bekommen die Sitze.

Bei den Schweizer Nationalratswahlen werden die Listen nicht schweizweit, sondern nach Kantonen (jeder Kanton und Halbkanton bildet einen Wahlkreis) gewählt. Das heisst, die 200 Sitze werden auf die Kantone im Verhältnis zu ihrer Wohnbevölkerung verteilt und jeder Kanton wählt nachher seine Sitze im Proporzwahlsystem. Jeder Kanton Wahlkreis (Kanton) hat dabei Anspruch auf mindestens einen Sitz. In den Kantonen GL, AR, AI, OW, NW und UR ist keine Proporzwahl möglich, da diese nur je einen Volksvertreter haben. Dort wird die Majorzwahl angewendet.

 

 

Q

Qualifiziertes Mehr

Häufiger bei Abstimmungen als bei Wahlen kann ein Qualifiziertes Mehr vorgeschrieben sein. Das heisst, es muss ein besonders festgelegter Stimmenanteil z.B. Zweidrittelmehrheit, erreicht werden.

R

Referendum

Ein Referendum ist eine Volksabstimmung über einen Beschluss des Parlaments. Dabei kann das Volk zu einem vom Parlament bereits gutgeheissenen Gesetzesvorschlag noch Stellung nehmen. Das Referendum ist damit ein wichtiges Merkmal der Schweiz als direkte Demokratie. Lehnt das Volk das Referendum ab (mehr „Nein“-Stimmen), so tritt der vom Parlament getroffene Beschluss nicht in Kraft und ist ungültig. Nimmt das Volk hingegen das Referendum an (mehr „Ja“-Stimmen), so tritt der getroffene Beschluss in Kraft und ist gültig.

In der Schweiz unterscheidet man auf Bundesebene zwischen dem obligatorischen Referendum und dem fakultativen Referendum.


 

Relatives Mehr

Das relative Mehr ist bei Abstimmungen oder Wahlen erreicht, wenn alle anderen Kandidaten oder alle anderen Abstimmungsoptionen weniger Stimmen erhalten haben. Bei drei oder mehr Kandidaten kann man so auch mit weniger als 50% der Stimmen gewählt werden.

S

Session

In der Schweiz wird mit Session der Zeitraum, zu welchem das Parlament zur Beratung zusammenkommt, bezeichnet.

Im schweizerischen Parlament gibt es drei Arten von Sessionen:

  • Ordentliche Session: Der Nationalrat und der Ständerat treffen sich viermal im Jahr für je drei Wochen.
  • Sondersession: Diese kann angesetzt werden, um die Geschäftslast abzubauen. Die beiden Räte können diese unabhängig voneinander beschliessen.
  • Ausserordentliche Session: Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat kann die Einberufung der Räte verlangen.

 

Ständerat

Der Ständerat stellt neben dem Nationalrat die kleinere Kammer des schweizerischen Parlamentes (Zweikammersystem) dar.

Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern. Die Ständeräte stellen dabei Vertreter ihrer Kantone dar. Jeder Kanton kann 2 Ständeräte entsenden. Eine Ausnahme stellen die Halbkantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Obwalden und Nidwalden dar, die je nur einen einzigen Ständerat wählen können.


Ständeratswahl

Die Ständeratswahl wird nach dem Majorzverfahren (=Mehrheitsprinzip) durchgeführt. Das Majorzverfahren wird auch Persönlichkeitswahl genannt, weil die Kandidaten als Einzelpersonen antreten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, sofern (im ersten Wahlgang) das absolute Mehr erreicht wird. Die Ständeratswahl wird nach kantonalem Recht durchgeführt.

 

 

V

Vereinigte Bundesversammlung

Von der Vereinigten Bundesversammlung spricht man, wenn die beiden Kammern, der Nationalrat und Ständerat, zusammen als ein Rat tagen.

Normalerweise üben der Nationalrat und der Ständerat ihre Aufgaben getrennt in ihren Kammern aus. Es gibt jedoch drei Aufgaben, wo beide Kammern als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz des Nationalratspräsidenten tagen. Die beiden Räte tagen zusammen um erstens Wahlen vorzunehmen, um zweitens Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden und um drittens Begnadigungen auszusprechen. Wenn der Bundesrat eine Erklärung abgibt, oder ein besonderer Anlass vorliegt, dann tagt ebenfalls die vereinigte Bundesversammlung.


 

Verfassung

Eine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das oberste Gesetz eines Staates und befasst sich unter anderem mit den zentralen Fragen der Staatsorganisation.

Verfassungsänderungen nehmen in der Schweiz den gleichen Verfahrensweg wie die Gesetzgebung. Jede Änderung der Verfassung unterliegt allerdings obligatorisch der Volksabstimmung (obligatorisches Referendum). Dabei müssen Volk und Stände der Verfassungsänderung zustimmen, dass die Änderung rechtskräftig wird.


 

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bevor der Bundesrat dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf vorlegt, geht der Vorschlag in die Vernehmlassung. Das bedeutet, dass die verschiedene Interessengruppen, die Parteien und die Kantone zum Entwurf Stellung nehmen können. Darauf hin wird der Gesetzesentwurf oft noch einmal leicht angepasst und erst dann dem Parlament vorgelegt.

Das Ziel der Vernehmlassung ist es, möglichst gute Gesetze zu erlassen und die Gesetze mehrheitsfähig zu machen.


 

Verordnung

Eine Verordnung ist eine erlassene Vorschrift. Diese Rechtsnorm wird in der Regel durch die Regierung oder auch durch die Verwaltung erlassen. Eine Verordnung hat ihre rechtliche Grundlage entweder aus der Verfassung oder aus dem Gesetz. Eine Verordnung präzisiert in vielen Fällen das Gesetz und regelt seine Umsetzung. In der Schweiz untersteht eine Verordnung nicht dem Referendum.


 

Volksinitiative

Die Volksinitiative ist ein direktdemokratisches Instrument, mit welchem das Volk unmittelbar über Verfassungsänderungen auf den politischen Prozess einwirken kann. In der Schweiz können Bürger und Bürgerinnen, Interessenverbände und auch Parteien auf Bundesebene innerhalb von 18 Monaten 100’000 Unterschriften von stimmberechtigten Schweizern sammeln, um eine Verfassungsänderung zu verlangen. Initiativen können auf Bundes-, auf Kantons- sowie auch auf Gemeindeebene ergriffen werden, wobei unterschiedliche Bedingungen gelten können (z.B. Anzahl zu sammelnde Unterschriften).

Da es sich bei den Volksinitiativen auf Bundesebene zwingend um Verfassungsänderungen handelt, braucht es für eine Annahme immer die Zustimmung des Volksmehr (Mehrheit der Stimmberechtigten) und des Ständemehr (Mehrheit der Kantone).

Z

Zauberformel

Als Zauberformel wird die langjährig konstante Verteilung der Bundesratssitze nach Parteien bezeichnet. Von 1959 bis 2003 hatten die Parteien SP, CVP und FDP je zwei Sitze und die SVP einen Sitz in der siebenköpfigen Regierung der Schweiz. Diese parteipolitische Zusammensetzung wurde im Dezember 2003 durch die Abwahl von Ruth Metzler (CVP) und der Neuwahl von Christoph Blocher (SVP) gesprengt. Die neue Zusammensetzung (je zwei Sitze für SP, FDP und SVP sowie ein Sitz für die CVP) entspricht der Idee der (arithmetischen) Konkordanz besser als die alte Zusammensetzung, da die CVP in den Wahlen 2003 Wähleranteile eingebüsst hatte, während die SVP zulegte.