A
Absolutes Mehr |
Aktives Wahlrecht
B
Berufsparlament |
Bundeskanzlei
|
Bundeskanzler |
Bundespräsident
|
Bundesrat
Bundesratswahlen |
Bundesstaat
|
Bundesversammlung
C
D
Demokratie |
Departement
|
Differenzbereinigung |
Direkte Demokratie
E
Einfache Anfrage |
Einigungskonferenz |
Exekutive
F
Fakultatives
Referendum |
Fraktion
G
H
I
J
K
Kollegialitätsprinzip |
Kommission |
Konkordanz |
Kumulieren
L
Legislative |
Listenverbindung
M
Majorzwahl |
Milizparlament
|
Motion
N
Nationalrat |
Nationalratswahlen
O
P
Panaschieren |
Parlament |
Parlamentarische
Initiative |
Passives
Wahlrecht |
Petition
|
Postulat |
Proporzwahl
Q
R
S
Session |
Ständerat |
Ständeratswahl
T
U
V
Vereinigte
Bundesversammlung |
Verfassung |
Vernehmlassung
|
Verordnung |
Volksinitiative
W
X
Y
Z
Das absolute Mehr bei einer Wahl oder Abstimmung ist
erreicht, wenn mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen plus eine Stimme
erzielt wird. Das absolute Mehr kommt in der Schweiz beispielsweise bei der
Bundesratswahl, der Ständeratswahl oder bei Volksabstimmungen zum Einsatz.
Das Recht der mündigen Bürgerinnen und
Bürger zu wählen. Auf Bundesebene bezieht sich das aktive Wahlrecht auf die
Wahl der 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 des Ständerats. Für die
Wahl des Nationalrats gilt eidgenössisches, für die des Ständerats kantonales
Recht.
In einem Berufsparlament arbeiten die
Parlamentarier vollberuflich und werden entsprechend entlohnt. Im Gegensatz zum
Milizparlament gehen sie nebenbei keiner weiteren Berufstätigkeit nach.
In der Schweiz gibt es kein
Berufsparlament, jedoch in anderen Ländern wie zum Beispiel in Deutschland,
Frankreich und den USA.
Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle
des Bundesrats. Mit ihren ca. 250 Mitarbeitenden erbringt sie Dienstleistungen
für den Bundesrat, die Bundesverwaltung sowie die Bevölkerung.
Die Bundeskanzlei hat folgende Aufgaben:
§
Beratung und
Unterstützung des Bundesrates bei der Planung und Koordination von Geschäften
auf Regierungsebene.
§
Entwurf der Arbeits-
und Geschäftspläne und Überwachung ihrer Umsetzung für den Bundespräsidenten
oder die Bundespräsidentin.
§
Mitwirkung bei der
Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen des Bundesrates.
Beratung des Bundesrates bei der gesamtheitlichen
Führung der Bundesverwaltung und Übernahme von Aufsichtsfunktionen.
§
Unterstützung des
Bundesrates im Verkehr mit der Bundesversammlung.
Dem schweizerischen Bundeskanzler bzw.
der Bundeskanzlerin obliegt die Leitung der Bundeskanzlei. In dieser Funktion
als Leiter der Stabsstelle kommt dem Bundeskanzler grosse Bedeutung zu, weshalb
er teilweise auch als "achter Bundesrat" betitelt wird. Der
Bundeskanzler hat aber kein Stimmrecht im Kollegium. Gewählt wird der
Bundeskanzler wie der Bundesrat von der Vereinigten Bundesversammlung.
Der Bundespräsident der Schweiz ist
eines von insgesamt sieben Mitgliedern des Bundesrates. Er ist den anderen
Bundesräten nicht im eigentlichen Sinne übergeordnet, sondern er gilt als
"Primus inter Pares", also als Erster unter Gleichgestellten. Seine
Aufgabe besteht darin, die Bundesratssitzungen zu leiten. Zudem übernimmt er
besondere Repräsentationspflichten.
Das Amt als Bundespräsident hat jeweils
ein Bundesrat für ein Jahr. Es hat sich dabei eingebürgert, dass der
Bundespräsident rotierend gewählt wird, so dass es keine Kampfwahl gibt und der
Bundespräsident jedes Jahr wechselt.
Der Bundesrat der Schweiz bildet die
Exekutive bzw. Regierung der Schweiz. Sie ist für die Durchsetzung der Gesetze
sowie die Führung der Verwaltung zuständig.
Alle vier Jahre wird der Bundesrat durch
die vereinigte Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) neu gewählt.
Der Bundesrat besteht aus sieben
Mitgliedern, davon ist ein Mitglied jeweils für ein Jahr Bundespräsident.
Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, die Bundesratssitzungen zu leiten. Zudem
übernimmt er besondere Repräsentationspflichten. Der Bundespräsident ist den
anderen Bundesräten nicht im eigentlichen Sinne vorgestellt, sondern er gilt
als Primus inter Pares, also als Erster unter Gleichgestellten.
Jedes Mitglied des Bundesrates ist
Vorsteher eines der sieben Departementes. Die sieben Departemente mit den aktuellen Departemensvorstehern
sind:
§ Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Micheline Calmy-Rey (Bundespräsidentin)
§ Eidgenössisches Departement des Innern (EDI): Burkhalter Didier
§ Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD): Simonetta Sommaruga
§ Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS): Ueli Maurer
§
Eidgenössisches
Finanzdepartement (EFD):
Eveline Widmer-Schlumpf
§
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
(EVD): Johann N. Schneider-Ammann
§ Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK): Doris Leuthard
Die Bundesratswahlen in der Schweiz (Wahl
der sieben Mitglieder des Bundesrates) finden nach jeder Gesamterneuerung des
Nationalrates statt. Der Nationalrat wird einerseits alle vier Jahre erneuert,
und andererseits wenn eine Totalrevision der Bundesverfassung stattfindet. Die
normale Amtsdauer eines Bundesrates beträgt also vier Jahre. Wenn ein Bundesrat
während der Amtsperiode zurücktritt, dann wird ausserhalb der normalen
Bundesratswahl ein Ersatz gewählt.
Die Wiederwahl eines bereits im Amt
stehenden Bundesrates ist beliebig oft möglich. Am Tag der Bundesratswahl
werden die einzelnen Bundesratsmitglieder bzw. neuen Bundesratskandidaten nach
dem Anciennitätsprinzip gewählt, das heisst gemäss
der bereits hinterlegten Amtsdauer.
Bei der Zusammensetzung des Schweizer
Bundesrates nimmt man Rücksicht darauf, dass die Landesgegenden und
Sprachregionen angemessen vertreten sind. Durch diese Beschränkungen wird die
Kandidatenwahl eingeschränkt.
Ein Bundesstaat ist eine Gesamtheit, der
aus mehreren Gliedstaaten (in der Schweiz „Kantone“) zusammengesetzt ist. Diese
Gliedstaaten verfügen über eine Autonomie in gewissen Tätigkeitsbereichen. Sie
sind aber dem Bundesstaat gegenüber zur Treue verpflichtet.
Der Bund regelt Angelegenheiten über
Einheit und Bestand des Ganzen (zum Beispiel Sicherung der Bündnisgrenzen). Die
Gliedstaaten besitzen Selbstbestimmungsrechte in ihren Kompetenzbereichen, wie
beispielsweise in der Bildung.
Meist wird der Begriff Bundesstaat dem
Begriff Föderalismus gleichgestellt. Dies lässt sich durch zwei Gründe
rechtfertigen. Einerseits gewährt ein Bundesstaat die Möglichkeit zur
Repräsentation regionaler Unterschiede der einzelnen Gliedstaaten, wie zum
Beispiel in sprachlicher, kultureller, ökonomischer, religiöser und militärischer
Hinsicht. Diesbezüglich ist vor allem die Integration von grosser Bedeutung.
Andererseits sichert ein Bundesstaat die Gewaltenteilung, die Subsidiarität,
vermehrte Partizipation für Bürger und für Organisationen und ermöglicht,
Problem- und Protestdruck auf verschiedenen staatlichen Ebenen zu verteilen.
Die Bundesversammlung, das Parlament der
Schweiz, wird durch die zwei Kammern Nationalrat und Ständerat gebildet. Das
Parlament ist somit als Zweikammersystem organisiert.
Vergleicht man das Schweizer Parlament
mit den ausländischen, so fallen insbesondere zwei Dinge auf:
§
Das Parlament in der
Schweiz ist ein Milizparlament, d.h. die Nationalräte und Ständeräte üben ihr
Amt nicht hauptberuflich aus, sondern nebenamtlich.
§
Beide
Parlamentskammern haben dieselben Kompetenzen. Um ein Gesetz zu verabschieden,
müssen ihr beide Kammern mit der Mehrheit zustimmen.
Normalerweise üben der Nationalrat und der
Ständerat ihre Aufgaben getrennt in ihren Kammern aus. Es gibt jedoch drei
Aufgaben, bei denen beide Kammern als Vereinigte Bundesversammlung unter dem
Vorsitz des Nationalratspräsidenten verhandeln. Die beiden Räte tagen zusammen
um erstens Wahlen vorzunehmen, um zweitens Zuständigkeitskonflikte zwischen den
obersten Bundesbehörden zu entscheiden und um drittens Begnadigungen
auszusprechen. Wenn der Bundesrat eine Erklärung abgibt, oder ein besonderer
Anlass vorliegt, dann tagt ebenfalls die Vereinigte Bundesversammlung.
Eine Staatsform, in der das Volk die
oberste Macht im Staat darstellt.
Elementare Wesensmerkmale eines
demokratischen Staates sind die Rechtsstaatlichkeit (alles staatliche Handeln
muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen), die Gewaltentrennung, freie Wahlen und
das Bestehen eines Mehrparteiensystems.
In der Schweiz leitet jeder der sieben
Bundesräte neben seiner Arbeit als Bundesrat ein Departement und trägt dafür
die politische Verantwortung. Dabei nimmt der Bundesrat die Verteilung der
sieben Departemente unter seinen sieben Mitgliedern
selber vor.
Die sieben Departemente
sind ein Teil der Bundesverwaltung, an deren Spitze der Gesamtbundesrat steht.
Als der Schweizerische Bundesstaat geschaffen wurde, mussten gemäss
Bundesverfassung alle Geschäfte in Kollegialerledigung erledigt werden. Doch
mit der ständigen Zunahme der Geschäfte und Aufgaben wurde dies immer
schwieriger, sodass heute die Geschäfte und Aufgaben der Bundesverwaltung, die
nicht durch den Bundesrat (als Kollegialbehörde) oder durch der Bundeskanzlei
besorgt werden können, auf die sieben Departemente
verteilt werden.
Wie die Bundesverwaltung als ganzes,
sind auch die Departemente streng hierarchisch
aufgebaut. Der Departementsvorsteher bestimmt dabei
die Organisation seines Departements. Jedes Departement umfasst mehrere
Bundesämter, ein Generalsekretariat und verschiedene Kommissionen. Manche Departemente umfassen zusätzlich noch weitere Stabs-,
Planungs- und Koordinationsorgane. Insgesamt gibt es in allen sieben Departementen fast 90 Bundesämter:
§
Eidgenössisches
Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Micheline
Calmy-Rey
§
Eidgenössisches Departement des
Innern (EDI): Didier Burkhalter
§ Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD): Simonetta Sommaruga
§ Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS): Ueli Maurer
§ Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD): Eveline Widmer-Schlumpf
§ Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD): Johann N. Schneider-Ammann
§
Eidgenössisches
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK):
Die Differenzbereinigung ist ein Verfahren
des Schweizer Parlaments, um allfällige Differenzen in Gesetzesentwürfen
zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat zu beseitigen.
Falls die Beschlüsse des National- und
Ständerates voneinander abweichen, kommt es zum Differenzreinigungsverfahren.
Ein Gesetz gilt nämlich erst als angenommen, wenn sowohl der Nationalrat als
auch der Ständerat dem gleichen Wortlaut des Gesetzes zustimmt.
Für weitere Informationen siehe:
Einigungskonferenz.
Der Begriff direkte Demokratie hat zwei
Bedeutungen: Zum einen wird darunter eine Staatsform verstanden, wo die Macht
direkt vom Volk ausgeübt wird. Zum anderen werden darunter politische
Entscheidungsverfahren mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden.
In der Schweiz ist das
direktdemokratische Prinzip mit fakultativem und obligatorischem Referendum
sowie der Volksinitiative so stark ausgebaut wie in keinem anderen Staat.
Eine Einfache Anfrage ist ein
parlamentarischer Vorstoss, d.h. ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der
schweizerischen Bundesversammlung. Weitere Handlungsinstrumente der
Parlamentarier sind die Motion, das Postulat, die Interpellation und die
Parlamentarische Initiative.
Die Einfache Anfrage wird von einem
Ratsmitglied (Nationalrat oder Ständerat) schriftlich eingereicht. Zweck der
Einfachen Anfrage (wie auch der Interpellation) ist es, vom Bundesrat Auskunft
über Angelegenheiten des Bundes zu verlangen. Der Bundesrat beantwortet die
Einfache Anfrage schriftlich. Dies unterscheidet sie auch von der
Interpellation, welche der Bundesrat mündlich beantwortet und anschliessend
noch eine Diskussion stattfinden kann. Wird eine Einfache Anfrage als
„dringlich erklärt“, so wird sie, wenn möglich, noch in derselben Session
behandelt, in der sie eingereicht wurde. Auf jeden Fall muss der Bundesrat sie
innerhalb von drei Wochen beantworten.
Die Einigungskonferenz ist ein Verfahren
des Schweizer Parlaments, um allfällige Differenzen in einem Gesetzesentwurf
zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat zu begleichen.
Jedes Gesetz wird erst von beiden Räten
nacheinander beraten. Stimmen die Entscheidungen der beiden Räte nicht überein,
kommt es zum Verfahren der Differenzbereinigung. Dabei geht die Vorlage an den
ersten Rat zurück, welcher dann entweder seine Position an den Zweitrat anpasst
oder auf der eigenen Position beharrt. Anschliessend geht die Vorlage wieder in
den Zweitrat. So pendelt die Gesetzesvorlage zwischen dem Ständerat und dem
Nationalrat hin und her. Ist, nachdem jeder Rat die Vorlage drei Mal beraten
hat, immer noch keine gemeinsame Entscheidung gefunden, kommt es zur
Einigungskonferenz.
Dabei senden beide Räte je 13 Mitglieder
aus der für das Geschäft zuständigen Kommission an die Einigungskonferenz.
Diese handelt einen Kompromiss aus. Anschliessend müssen der Ständerat und der
Nationalrat je getrennt darüber abstimmen. Kommt in der Konferenz kein
Kompromiss zustande oder wird der Kompromiss von einem oder beiden Räten
abgelehnt, ist das Gesetzesvorhaben endgültig gescheitert.
Die Exekutive ist in der Gewaltenteilung
eine der drei Staatsgewalten neben der Judikative und der Legislative. Die
Exekutive ist dabei die ausführende und vollziehende Gewalt.
In der Schweiz umfasst die Exekutive die
Regierung (d.h. den Bundesrat) wie auch die Bundesbehörden. Insbesondere für
die Ausführung von Gesetzen ist die Exekutive zuständig. Auf Bundesebene heisst
die Exekutive Bundesrat, auf Kantonsebene Regierungsrat und auf Gemeindeebene
Gemeinderat.
Unterliegt ein Beschluss des Parlamentes
dem fakultativen Referendum, so kann das Volk freiwillig - dies im Unterschied
zum obligatorischen Referendum - zu diesem vom Parlament bereits gutgeheissenen
Gesetzesvorschlag noch Stellung nehmen. Das bedeutet, dass das Referendum gegen
einen vom Bundesparlament getroffenen Beschluss nur auf Verlangen von entweder
50'000 Stimmberechtigten (ihre Unterschrift) oder acht Kantonen durchgeführt
und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Es gibt auch auf Kantonsebene die
Möglichkeit gegen vom Kanton erlassene Gesetze oder Verordnungen,
Verwaltungsbeschlüsse etc. das Referendum zu ergreifen. Je nach Kanton ist das
Referendum jedoch anders geregelt.
Die Bundesversammlung gliedert sich
politisch in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen umfassen
Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter
Parteien. Eine Fraktion ist also nicht immer mit einer einzigen Partei
identisch. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens
fünf Mitgliedern eines Rates erforderlich.
Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes
oder der Verordnung. Bundesgesetze führen eine Verfassungsbestimmung mittels Rechten,
Geboten und Verboten näher aus. Volk oder Kantone können mit einem Referendum
eine Abstimmung über ein Bundesgesetz erzwingen.
Unter Gewaltenteilung versteht man die
Dreiteilung der Staatsgewalt bzw. der Staatsfunktionen auf mehrere Träger.
Zweck der Gewaltenteilung ist die Beschränkung und Kontrolle der staatlichen
Macht, um so staatliche Willkür, den Missbrauch und übermässige Ausdehnung der
Macht auf Kosten der Freiheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu verhindern.
Die Gewaltenteilung ist für moderne
Demokratien eine unverzichtbare Voraussetzung. So bildet sie auch ein
organisatorisches Grundprinzip der schweizerischen Demokratie, auch wenn sie in
der Bundesverfassung nicht ausdrücklich festgehalten ist.
Um den Zweck der Gewaltenteilung zu
erfüllen, stellt das klassische Verständnis der Gewaltenteilung, respektive das
damit begründete Gewaltentrennungsdogma drei Forderungen:
§
Organisatorische
Gewaltenteilung: Sie verlangt, dass die drei Staatsfunktionen (Rechtsetzung,
Verwaltung (Rechtsvollzug) und Justiz) auf drei verschiedene, voneinander
unabhängige Organe übertragen werden. Jedes der drei Organe hat sich dabei auf
die Ausübung seiner zugewiesenen Funktion zu beschränken und soll sich somit
nicht in die anderen zwei Funktionen einmischen. In der Schweiz ist die
organisatorische Gewaltenteilung zwar nicht explizit in der Bundesverfassung
festgehalten, aber sie liegt als stillschweigende Voraussetzung dem System der
Bundesverfassung und der Ausgestaltung der Bundesorganisation zugrunde. Konkret
drückt sich die organisatorische Gewaltenteilung in der Schweiz folgendermassen
aus:
Legislative: Die Rechtsetzung liegt bei der
Bundesversammlung.
Exekutive Die Verwaltung (Rechtsvollzug) wird vom
Bundesrat mit Hilfe der Bundesverwaltungsbehörden ausgeübt.
Judikative: Die Justiz ist dem Bundesgericht
anvertraut.
§
Personelle
Gewaltenteilung: Sie verlangt, dass eine Person gleichzeitig nur einem der drei
Organe (Exekutive, Legislative, Judikative) auf gleicher Staatsebene angehören
darf. So darf beispielsweise ein Kantonsrat nicht gleichzeitig Regierungsrat
sein. Dagegen darf eine Bundesparlamentarier durchaus Regierungsrat sein, weil
er nicht der gleichen Staatsebene angehört. Dies gilt allerdings nicht für
Bundesrichter und Bundesräte. Diese Ämter sind unvereinbar mit öffentlichen
Ämtern auf anderen Ebenen.
§
Gegenseitige
Gewaltenhemmung: Damit das Gleichgewicht der drei Gewalten gewährleistet ist,
braucht es zwischen den drei Organen gewisse Kontrollmechanismen, die unter
bestimmten Umständen zulassen, dass eine Gewalt in den Aufgabenbereich einer
anderen Gewalt eingreift.
In der Schweiz gibt es verschiedene solcher Kontrollmechanismen, doch ist eine
wirkliche gegenseitige Gewaltenhemmung nicht gegeben. Denn die
Bundesversammlung besitzt bedeutende Kontrollrechte gegenüber dem Bundesrat
(Exekutive) und dem Bundesgericht (Judikative), doch die Bundesversammlung
selber kann weder durch den Bundesrat noch durch das Bundesgericht in ihrer
Tätigkeit gehemmt werden.
Beispiele für Kontrollmechanismen der
Bundesversammlung sind die Oberaufsicht des Parlamentes gegenüber dem
Bundesrat, der Bundesverwaltung und dem Bundesgericht, und die Wahl der
Bundesräte und Bundesrichter.
Die Judikative ist in der
Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der Legislative und der
Exekutive. Judikative heisst soviel wie Rechtsprechung.
In der Schweiz setzt sich die Judikative
aus dem Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Bundesstrafgericht in
Bellinzona, dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und dem eidgenössischen
Versicherungsgericht in Luzern zusammen. Die Wahl der Richter dieser
Institutionen erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung.
Die Judikative existiert auch auf
Kantons- und Gemeindeebene. Auf Kantonsebene gliedert sich die Judikative in
das Obergericht und das Verwaltungsgericht. In manchen Kantonen existiert zudem
noch das Versicherungsgericht. Das Obergericht ist für die Zivilrechtspflege (=
Privatrecht) und die Strafgerichtsbarkeit verantwortlich. Das
Verwaltungsgericht ist zuständig für den Bereich des öffentlichen Rechts, also
der Beziehung zwischen Staat und Bürger.
Das Bezirksgericht und der
Friedensrichter sind die Judikative auf Gemeindeebene. Der Friedensrichter ist
die Judikative auf unterster Ebene. Seine Aufgabe besteht vor allem darin,
zwischen den Streitenden zu vermitteln.
Prinzip wonach der Bundesrat gemeinsam
entscheidet und diesen Entscheid gegen aussen gemeinsam vertritt. In der
Entscheidungsfindung wird dabei ein Konsens anstelle einer einfachen
Mehrheitsabstimmung angestrebt. Bei der Vertretung des Entscheids gegen aussen
geht es darum, die politische Verantwortung gemeinsam zu tragen, selbst dann
wenn die persönliche Meinung von derjenigen des Gesamtbundesrats abweicht.
Kommissionen haben die Aufgabe, die
ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten und ihrem
Rat Antrag zu stellen. Sie arbeiten dabei intensiv mit dem Bundesrat zusammen.
Die Kommissionen des Nationalrates setzen sich aus 25 Mitgliedern zusammen,
diejenigen des Ständerates aus 13 Mitgliedern.
Weitere Aufgabe der Kommissionen ist die
regelmässige Verfolgung der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung
sowie die Ausarbeitung von Anregungen zur Problemlösung in ihren von den Büros
zugewiesenen Sachbereichen der Bundespolitik. Die Kommissionen tagen
durchschnittlich 3-4 Tage pro Quartal.
Mit Konkordanz wird die
Konfliktaustragung durch Verhandeln und Eingehen von Kompromissen gemeint. In
der Schweiz kommt dieses Prinzip vor allem in der Konzeption der Regierung zum
Ausdruck. Im Bundesrat sind die vier wichtigsten Parteien des Landes vertreten,
welche eine mehrheitsfähige Lösung durch Konsens anstreben.
Kumulieren bedeutet, den gleichen Namen auf
der Wahlliste zweimal aufzuschreiben. Der kumulierte Kandidierende erhält somit
zwei Stimmen.
Die Legislative ist in der
Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der Exekutive und der Judikative.
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt.
In der Schweiz wird die Legislative
durch die vereinigte Bundesversammlung, das heisst durch den Nationalrat
(Volksvertretung) und den Ständerat (Vertretung der Kantone), dargestellt. Die
Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im
inhaltlichen wie im formellen Sinne. Ausserdem kommt ihr die Kontrolle über die
Exekutive und die Judikative zu.
Auf Kantonsebene heisst die Legislative
Kantonsrat (AR), Grosser Rat, Landrat oder Landsgemeinde, auf Gemeindeebene
heisst sie Gemeindeversammlung, Einwohnerrat, Grosser Gemeinderat oder Grosser
Stadtrat.
Eine Listenverbindung bezeichnet eine
Vereinigung von Listen, die bei der Verteilung der Mandate (Sitze) wie eine
einzige Liste behandelt wird. Manche kleinere Parteien können durch den
Zusammenschluss ihre Aussichten auf einen Sitz verbessern. Die miteinander
verbundenen Listen werden bei der Sitzverteilung als Einheit behandelt, womit
die Chance eines zusätzlichen (gemeinsamen) Sitzes besteht. In einer internen
Verteilung werden die Sitze dann nach den Proporzregeln auf die einzelnen
Parteien verteilt.
Wahl, bei der die zu vergebenden Mandate
(Sitze) der Mehrheit zufallen, während die Minderheit - auch wenn sie nur wenig
geringer ist - leer ausgeht. Die Regeln der Mehrheitswahl gelten z.B. bei den
Bundesrats- und Bundesrichterwahlen und in den meisten Kantonen bei den Regierungs-
und Ständeratswahlen sowie für die Gemeindewahlen; die Nationalratswahlen
dagegen sind Proporzwahlen, ausser in den Wahlkreisen, wo nur ein Sitz zu
vergeben ist.
Die Mehrheit der Stimmen wird
unterschiedlich festgelegt:
§
Absolutes Mehr:
Gewählt ist, wer die Hälfte der abgegebenen Stimmen plus eine erhält. Es gibt
Wahlen, wie z.B. die Bundesratswahl durch die vereinigte Bundesversammlung, bei
denen das absolute Mehr zwingend erreicht werden muss. Das bedeutet, es gibt so
viele Wahlgänge, bis einer das absolute Mehr erreicht hat. Dabei scheidet nach
jedem Wahlgang der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus. Es gibt andere
Wahlen, z.B. Wahl des Ständerates, bei denen muss das absolute Mehr im ersten
Wahlgang erreicht sein. Erreicht kein Ständerat das absolute Mehr, was meistens
der Fall ist, so wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, bei dem das relative
Mehr genügt.
§
Relatives Mehr:
Gewählt ist, wer am meisten Stimmen erhält. Bei drei oder mehr Kandidaten kann
man so auch mit weniger als 50% der Stimmen gewählt werden. Beispiel: Erhält
Kandidat A 40% der Stimmen, Kandidat B 35% und Kandidat C 25%, so ist Kandidat
A gewählt.
Dieses System gilt z.B. bei den Nationalratswahlen in Kantonen, die nur einen
Nationalrat stellen können (UR, OW, NW, GL, AR, AI).
§
Qualifiziertes Mehr:
Häufiger bei Abstimmungen als bei Wahlen kann ein qualifiziertes Mehr
vorgeschrieben sein. Das heisst, es muss ein besonders festgelegter
Stimmenanteil z.B. Zweidrittelmehrheit, erreicht werden.
Vorteil der Majorzwahl ist, dass in den
gewählten Behörden eindeutige Mehrheiten herrschen (z.B. nur vier Parteien im
Bundesrat anstelle von sieben theoretisch möglichen), die sich auf die Mehrheit
der Wähler berufen können und so eine grosse Stabilität erreicht wird. Nachteil
der Majorzwahl ist, dass kleinere Wählergruppen nicht im Parlament
repräsentiert werden.
In einem Milizparlament arbeiten die
Abgeordneten nebenberuflich. Sie erhalten für ihre Arbeit eine relativ geringe
Entschädigung. Die meisten Parlamentarier gehen noch einer gewöhnlichen
Erwerbsarbeit nach. Im Gegensatz zum Milizparlament gibt es das
Berufsparlament, das aus vollamtlich arbeitenden Berufs-Politikern besteht.
Alle Parlamente in der Schweiz sind Milizparlamente.
Ein Vorteil des Milizparlaments ist die
starke Verwurzelung der Abgeordneten in der Bevölkerung. Nachteilig ist die
Überbelastung von vielen Parlamentariern.
Eine Motion ist ein parlamentarischer
Vorstoss, d.h. ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen
Bundesversammlung. Weitere Handlungsinstrumente der Parlamentarier sind das
Postulat, die Interpellation und die Einfache Anfrage.
Eine Motion beauftragt den Bundesrat
verbindlich, einen Gesetztes- oder Beschlussentwurf vorzulegen oder eine
Massnahme zu treffen. Dies ist das Hauptunterscheidungskriterium zwischen der
Motion und dem Postulat. Denn beim Postulat genügt es, wenn der Bundesrat einen
Bericht erstattet über die Prüfung des gleichen Inhaltes.
Jeder Parlamentarier kann eine solche
Motion dem Bundesrat vorlegen. Dabei können andere Parlamentarier die Motion
mit unterzeichnen. Bevor eine Motion aber dem Bundesrat vorgelegt werden kann,
braucht es die Zustimmung beider Räte. Das bedeutet. Wenn ein Parlamentarier
des Ständerates eine Motion vorbringen will, dann muss der Ständerat der Motion
zustimmen, woraufhin auch die andere Kammer (der Nationalrat) zustimmen muss
und erst dann wird die Motion für den Bundesrat verbindlich. Analoges gilt für
den Parlamentarier des Nationalrates.
Dies unterscheidet die Motion wiederum
von dem Postulat, bei der nur die Zustimmung des betreffenden Rates
erforderlich ist.
Der Nationalrat stellt neben dem Ständerat
die grössere Kammer des schweizerischen Parlamentes dar (Zweikammersystem). Der
Nationalrat vertritt das Schweizer Volk.
Alle vier Jahre wird der Nationalrat,
der aus 200 Mitglieder besteht, vom Volk gewählt. Dabei entsendet jeder Kanton
als Wahlkreis je nach Anzahl Einwohner einen oder mehrere Vertreter als
Nationalräte.
Jeder der 26 Kantone bzw. Halbkantone
hat Anrecht auf einen Abgeordneten im Nationalrat. Die übrigen 174 Sitze werden
im Verhältnis zu den Bevölkerungszahlen der Kantone (gemäss der letzten
Volkszählung) aufgeteilt. Zürich hat beispielsweise 34 Sitze, während
Ausserrhoden nur über einen verfügt.
Eine Legislaturperiode der insgesamt 200
Abgeordneten dauert vier Jahre. Die Wahl wird unter der Leitung der
Bundeskanzlei durch die Kantone (=Wahlkreise) selbständig durchgeführt.
Grundsätzlich wird nach dem Proporzverfahren (= nach dem Grössenverhältnis)
gewählt. In den Kantonen, wo nur ein Sitz zu vergeben ist (beispielsweise in Appenzell
Ausserrhoden, Innerrhoden, Nidwalden, Uri etc.), wird nach dem Majorzverfahren
gewählt.
Die Proporzwahl läuft wie folgt ab:
Es können nur Kandidaten gewählt werden,
die auf den von den Parteien eingereichten Wahlvorschlägen (Listen) stehen. Die
Stimmberechtigten müssen für die Wahl offizielle Listen benutzen, die entweder
leer oder bereits ausgefüllte Listen sind. Nach der Wahl wird ermittelt, wie
viele Stimmen eine Partei bekommen hat. Diese Stimmen werden als
„Parteienstimmen“ bezeichnet und werden in „Kandidatenstimmen“ und
„Zusatzstimmen“ unterteilt. Kandidatenstimmen sind alle Stimmen, die für einen
Kandidaten abgegeben wurden. Bei Zusatzstimmen handelt es sich um leere Linien,
die sich auf einer Parteiliste befinden. Wenn eine Liste ohne Parteinamen
abgegeben wird, so gehen die leeren und durchgestrichenen Stimmen verloren.
Eine stimmberechtigte Person kann somit
kumulieren und panaschieren. Kumulieren bedeutet, dass ein Kandidatenname
zweimal auf einer Liste angegeben werden kann. Panaschieren bedeutet, dass
Kandidaten von verschiedenen Listen auf einen Wahlzettel übertragen werden
können. Dadurch werden Kandidaten von verschiedenen Parteien gemischt.
Unterliegt ein Beschluss auf Bundesebene
dem obligatorischen Referendum, so muss dieser Beschluss zwingend - dies im
Unterschied zum fakultativen Referendum - dem Volk und den Ständen zur
Abstimmung unterbreitet werden. Das Volk kann zu diesem vom Parlament bereits gutgeheissenen
Entschluss noch Stellung nehmen und entscheiden, ob der Beschluss in Kraft treten soll oder nicht.
Dem Volk und den Ständen müssen folgende
Punkte obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden:
§
Änderungen der
Bundesverfassung
§
der Beitritt zu Organisationen
für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften (z.B. EU, UNO,
EWR etc.).
§
für dringlich
erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren
Geltungsdauer ein Jahr übersteigt.
Panaschieren bedeutet, auf einer
Wahlliste einen Namen zu streichen und den Namen einer Kandidatin oder eines
Kandidaten einer anderen Liste einzusetzen. Schreibt man aber einen fremden
Kandidaten auf die Liste, so entzieht man der Liste eine Listenstimme und
schwächt die Liste. Das heisst, die Liste erhält bei der Zuteilung der Sitze
auf die Listen eine Stimme weniger, dafür erhält die ursprüngliche Liste des
Kandidaten eine zusätzliche Listenstimme.
Das Schweizer Parlament, die
Bundesversammlung, wird durch die zwei Kammern Nationalrat und Ständerat
gebildet. Das Parlament ist somit als Zweikammersystem organisiert.
Vergleicht man das Schweizer Parlament
mit den ausländischen, so fallen insbesondere zwei Dinge auf:
§
Das Parlament in der
Schweiz ist ein Milizparlament, d.h. die Nationalräte und Ständeräte üben ihr
Amt nicht hauptberuflich (wie im Berufsparlament) aus, sondern nebenamtlich.
§
Beide
Parlamentskammern haben dieselben Kompetenzen. Um ein Gesetz zu verabschieden,
müssen ihr beide Kammern mit der Mehrheit zustimmen.
Normalerweise üben der Nationalrat und
der Ständerat ihre Aufgaben getrennt in ihren Kammern aus. Es gibt jedoch drei
Aufgaben, wo beide Kammern als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz
des Nationalratspräsidenten verhandeln. Die beiden Räte tagen zusammen, um
erstens Wahlen vorzunehmen, um zweitens Zuständigkeitskonflikte zwischen den
obersten Bundesbehörden zu entscheiden und um drittens Begnadigungen auszusprechen.
Wenn der Bundesrat eine Erklärung abgibt, oder ein besonderer Anlass vorliegt,
dann tagt ebenfalls die vereinigte Bundesversammlung.
Eine Parlamentarische Initiative ist ein
Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen Bundesversammlung.
Weitere Handlungsinstrumente der Parlamentarier sind die Motion, das Postulat,
die Interpellation und die Einfache Anfrage.
Zweck der parlamentarischen Initiative
ist es, den Einfluss des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren einzuschränken.
Denn normalerweise hat der Bundesrat bei der Ausarbeitung der Gesetzes- und
Beschlussvorlagen im Gesetzgebungsverfahren einen grossen Einfluss. Durch eine
parlamentarische Initiative wird erreicht, dass der Bundesrat sich erst im Rahmen
des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetzes- oder Beschlussentwurf äussern kann.
Eine parlamentarische Initiative kann
von jedem Ratsmitglied (Nationalrat und Ständerat), jeder Fraktion und jeder
parlamentarischen Kommission vorgelegt werden. Das bedeutet, alle diese haben
das Recht einen ausgearbeiteten Gesetztes- oder Beschlussentwurf vorzubringen.
Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger,
sich wählen zu lassen. Auf Bundesebene bezieht sich das passive Wahlrecht auf
den Nationalrat, den Bundesrat und das Bundesgericht. Das passive Wahlrecht für
die Ständeratswahl ist kantonal geregelt.
In der Schweiz hat jede Person das
Recht, eine Petition, d.h. eine Bittschrift, an eine Behörde zu richten. Eine
Petition kann eine Bitte, ein Vorschlag, eine Kritik oder eine Beschwerde
umfassen. Die Petition kann dabei an irgendeine Behörde auf irgendeiner Ebene
gerichtet werden (z.B. Gemeindebehörde, Kantonsbehörde, Bundesversammlung, …).
Die Petition hat keine rechtlich
bindende Kraft, wie dies etwa eine Initiative hat. Die Person, welche die
Petition stellt (der Petent), hat keinen Anspruch
darauf, dass die Behörde seine Eingabe beantwortet. Denn die Behörden sind nur
verpflichtet die Petition zur Kenntnis zu nehmen. Das bedeutet, dass der Petent also nur das Recht hat „angehört“ zu werden. Die
Bundesversammlung der Schweiz pflegt allerdings jede Petition zu behandeln und
sogar schriftlich zu beantworten.
Ein Postulat ist ein parlamentarischer
Vorstoss, d.h. ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen
Bundesversammlung. Weitere Handlungsinstrumente der Parlamentarier sind die
Motion, die Interpellation und die Einfache Anfrage.
Ein Postulat beauftragt den Bundesrat zu
prüfen, ob ein Gesetzes-, oder Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme
zu treffen ist. Der Bundesrat ist dabei verpflichtet, über die Prüfung einen
Bericht vorzulegen.
Jeder Parlamentarier kann ein solches
Postulat dem Bundesrat vorlegen. Dabei können andere Parlamentarier das
Postulat mit unterzeichnen. Bevor ein Postulat aber dem Bundesrat vorgelegt
werden kann, braucht es die Zustimmung des betreffenden Rates. Dies
unterscheidet das Postulat wiederum von der Motion, bei der die Zustimmung
beider Räte erforderlich ist.
Die Proporzwahl bezeichnet in der
Schweiz den bei den Nationalratswahlen geltende Wahlmechanismus. Dabei werden
nicht Kandidierende direkt gewählt, sondern man wählt Listen (meist Parteien).
Die zur Verfügung stehenden 200 Sitze des
Nationalrates werden dann gemäss den Wähleranteilen der Listen auf die einzelnen
Listen verteilt. Erhält also eine Liste beispielsweise 20% der Stimmen, so
erhält die Liste 40 Sitze. Erst anschliessend werden die Sitze unter den
Kandidaten, welche auf dieser Liste kandidieren, verteilt. Diejenigen
Kandidaten, die innerhalb der Liste am meisten Stimmen erhalten haben, bekommen
die Sitze.
Bei den Schweizer Nationalratswahlen
werden die Listen nicht schweizweit, sondern nach Kantonen (jeder Kanton und
Halbkanton bildet einen Wahlkreis) gewählt. Das heisst, die 200 Sitze werden auf
die Kantone im Verhältnis zu ihrer Wohnbevölkerung verteilt und jeder Kanton
wählt nachher seine Sitze im Proporzwahlsystem. Jeder Kanton Wahlkreis (Kanton)
hat dabei Anspruch auf mindestens einen Sitz. In den Kantonen GL, AR, AI, OW,
NW und UR ist keine Proporzwahl möglich, da diese nur je einen Volksvertreter
haben. Dort wird die Majorzwahl angewendet.
Häufiger bei Abstimmungen als bei Wahlen
kann ein Qualifiziertes Mehr vorgeschrieben sein. Das heisst, es muss ein
besonders festgelegter Stimmenanteil z.B. Zweidrittelmehrheit, erreicht werden.
Ein Referendum ist eine Volksabstimmung über
einen Beschluss des Parlaments. Dabei kann das Volk zu einem vom Parlament
bereits gutgeheissenen Gesetzesvorschlag noch Stellung nehmen. Das Referendum
ist damit ein wichtiges Merkmal der Schweiz als direkte Demokratie. Lehnt das
Volk das Referendum ab (mehr „Nein“-Stimmen), so
tritt der vom Parlament getroffene Beschluss nicht in Kraft und ist ungültig.
Nimmt das Volk hingegen das Referendum an (mehr „Ja“-Stimmen),
so tritt der getroffene Beschluss in Kraft und ist gültig.
In der Schweiz unterscheidet man auf
Bundesebene zwischen dem obligatorischen Referendum und dem fakultativen
Referendum.
Das relative Mehr ist bei Abstimmungen
oder Wahlen erreicht, wenn alle anderen Kandidaten oder alle anderen
Abstimmungsoptionen weniger Stimmen erhalten haben. Bei drei oder mehr
Kandidaten kann man so auch mit weniger als 50% der Stimmen gewählt werden.
In der Schweiz wird mit Session der
Zeitraum, zu welchem das Parlament zur Beratung zusammenkommt, bezeichnet.
Im schweizerischen Parlament gibt es
drei Arten von Sessionen:
§
Ordentliche Session:
Der Nationalrat und der Ständerat treffen sich viermal im Jahr für je drei
Wochen.
§
Sondersession: Diese
kann angesetzt werden, um die Geschäftslast abzubauen. Die beiden Räte können
diese unabhängig voneinander beschliessen.
§
Ausserordentliche
Session: Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat kann die
Einberufung der Räte verlangen.
Der Ständerat stellt neben dem
Nationalrat die kleinere Kammer des schweizerischen Parlamentes
(Zweikammersystem) dar.
Der Ständerat besteht aus 46
Mitgliedern. Die Ständeräte stellen dabei Vertreter ihrer Kantone dar. Jeder
Kanton kann 2 Ständeräte entsenden. Eine Ausnahme stellen die Halbkantone
Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft,
Obwalden und Nidwalden dar, die je nur einen einzigen Ständerat wählen können.
Die Ständeratswahl wird nach dem
Majorzverfahren (=Mehrheitsprinzip) durchgeführt. Das Majorzverfahren wird auch
Persönlichkeitswahl genannt, weil die Kandidaten als Einzelpersonen antreten.
Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, sofern (im ersten Wahlgang)
das absolute Mehr erreicht wird. Die Ständeratswahl wird nach kantonalem Recht
durchgeführt.
Von der Vereinigten Bundesversammlung spricht
man, wenn die beiden Kammern, der Nationalrat und Ständerat, zusammen als ein
Rat tagen.
Normalerweise üben der Nationalrat und
der Ständerat ihre Aufgaben getrennt in ihren Kammern aus. Es gibt jedoch drei
Aufgaben, wo beide Kammern als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz
des Nationalratspräsidenten tagen. Die beiden Räte tagen zusammen um erstens
Wahlen vorzunehmen, um zweitens Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten
Bundesbehörden zu entscheiden und um drittens Begnadigungen auszusprechen. Wenn
der Bundesrat eine Erklärung abgibt, oder ein besonderer Anlass vorliegt, dann
tagt ebenfalls die vereinigte Bundesversammlung.
Eine Verfassung ist die rechtliche
Grundordnung bzw. das oberste Gesetz eines Staates und befasst sich unter
anderem mit den zentralen Fragen der Staatsorganisation.
Verfassungsänderungen nehmen in der
Schweiz den gleichen Verfahrensweg wie die Gesetzgebung. Jede Änderung der
Verfassung unterliegt allerdings obligatorisch der Volksabstimmung
(obligatorisches Referendum). Dabei müssen Volk und Stände der
Verfassungsänderung zustimmen, dass die Änderung rechtskräftig wird.
Die Vernehmlassung ist eine Phase im
schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bevor der Bundesrat dem Parlament einen
neuen Gesetzesentwurf vorlegt, geht der Vorschlag in die Vernehmlassung. Das
bedeutet, dass die verschiedene Interessengruppen, die Parteien und die Kantone
zum Entwurf Stellung nehmen können. Darauf hin wird der Gesetzesentwurf oft
noch einmal leicht angepasst und erst dann dem Parlament vorgelegt.
Das Ziel der Vernehmlassung ist es,
möglichst gute Gesetze zu erlassen und die Gesetze mehrheitsfähig zu machen.
Eine Verordnung ist eine erlassene
Vorschrift. Diese Rechtsnorm wird in der Regel durch die Regierung oder auch
durch die Verwaltung erlassen. Eine Verordnung hat ihre rechtliche Grundlage entweder
aus der Verfassung oder aus dem Gesetz. Eine Verordnung präzisiert in vielen
Fällen das Gesetz und regelt seine Umsetzung. In der Schweiz untersteht eine
Verordnung nicht dem Referendum.
Die Volksinitiative ist ein
direktdemokratisches Instrument, mit welchem das Volk unmittelbar über
Verfassungsänderungen auf den politischen Prozess einwirken kann. In der
Schweiz können Bürger und Bürgerinnen, Interessenverbände und auch Parteien auf
Bundesebene innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von
stimmberechtigten Schweizern sammeln, um eine Verfassungsänderung zu verlangen.
Initiativen können auf Bundes-, auf Kantons- sowie auch auf Gemeindeebene
ergriffen werden, wobei unterschiedliche Bedingungen gelten können (z.B. Anzahl
zu sammelnde Unterschriften).
Da es sich bei den Volksinitiativen auf
Bundesebene zwingend um Verfassungsänderungen handelt, braucht es für eine
Annahme immer die Zustimmung des Volksmehr (Mehrheit der Stimmberechtigten) und
des Ständemehr (Mehrheit der Kantone).
Als Zauberformel wird die langjährig
konstante Verteilung der Bundesratssitze nach Parteien bezeichnet. Von 1959 bis
2003 hatten die Parteien SP, CVP und FDP je zwei Sitze und die SVP einen Sitz
in der siebenköpfigen Regierung der Schweiz. Diese parteipolitische
Zusammensetzung wurde im Dezember 2003 durch die Abwahl von Ruth Metzler (CVP)
und der Neuwahl von Christoph Blocher (SVP)
gesprengt. Die neue Zusammensetzung (je zwei Sitze für SP, FDP und SVP sowie
ein Sitz für die CVP) entspricht der Idee der (arithmetischen) Konkordanz
besser als die alte Zusammensetzung, da die CVP in den Wahlen 2003
Wähleranteile eingebüsst hatte, während die SVP zulegte.
Vielen Dank an Vernunft Schweiz für den
Grossteil der Begriffserklärungen.
R. Messmer/01.01.11